Schulordnung

Die Schulordnung der Otto-Lilienthal-Realschule Wilhelmsdorf

Stand: 09.10.2024

Die Schulordnung der Otto-Lilienthal-Realschule soll die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Lernen sein.

Damit dies gelingen kann, wollen wir allen Menschen an unserer Schule gleichberechtigt und respektvoll begegnen, so dass sich alle wohl fühlen können, denn das ist die Voraussetzung für ein erfolgreiches Arbeiten.

Leben in der Schulgemeinschaft:

  1. Wir lehnen jede Form von Gewalt ab. An unserer Schule soll ein friedfertiger Umgang zwischen allen Beteiligten vorherrschen. Konflikte dürfen weder mit körperlicher noch mit seelischer Gewalt, noch mit Gewalt gegen Sachen, gelöst werden.
  1. Wir gehen mit allem, was uns nicht gehört, sorgfältig um. Schäden, Verluste und Fundsachen werden umgehend gemeldet. Wer etwas beschädigt oder zerstört, muss den Schaden beheben bzw. ersetzen.
  1. Wer sich viele Stunden in der Schule aufhält, möchte eine saubere und angenehme Umgebung vorfinden. Jede Klasse ist für die Sauberkeit des Klassenzimmers verantwortlich. Alle Räume sind in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
  1. Die Schule ist ein öffentlicher Raum. Aus diesem Grund wird angemessene Kleidung und gutes Benehmen erwartet. Kopfbedeckungen sind im Unterricht abzunehmen.
  1. Es ist selbstverständlich, dass jeder Schüler bei Unterrichtsbeginn rechtzeitig mit seinem Arbeitsmaterial an seinem Platz im Klassenzimmer ist. Der Unterricht wird pünktlich begonnen und beendet.
  1. Bei Beginn der großen Pause verlassen die Schüler die Unterrichtsräume und begeben sich ins Freie. Alle Lehrer sind für alle Schüler weisungsberechtigt, gleich welcher Schulart.
  1. Schüler sind in ihren Aufgabenbereichen (Schulbusbegleiter, Schülermentoren) weisungsberechtigt.
  1. In der Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht können sich die Schüler in den Foyers der Realschule und des Gymnasiums aufhalten. In der Mittagszeit von 12.30 – 13.30 Uhr ist eine aufsichtsführende Lehrkraft ansprechbar. Sie teilt auf Wunsch Spiele und Spielgeräte an die Schüler aus. Diese sind gegen Ende der Mittagspause rechtzeitig und vollständig bei der Aufsichtslehrkraft zurückzugeben.
  1. Das Verlassen des Schulbereiches ist während der Unterrichtszeit und in den Pausen aus Haftungsgründen nicht gestattet. Außerhalb des Schulgeländes besteht keine Aufsichtspflicht.
  1. Das Verhalten im Schulbereich darf niemanden gefährden oder verletzen. Dies gilt insbesondere für das Werfen von Schneebällen und Wurfgegenständen aller Art. Waffen, Feuerwerkskörper, Laserpointer u.a. dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Rollschuhe, Skateboards etc. dürfen in den Schulgebäuden und während der großen Pause auf dem Schulgelände nicht benützt werden.
  1. Der Betrieb von Unterhaltungsmedien ist in den Schulgebäuden, auf dem Pausenhof und in den Sportanlagen nicht gestattet. Über ihre Verwendung im Unterricht oder bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen entscheiden die verantwortlichen Lehrkräfte. Handys und Smartphones dürfen nur in der Mittagspause bzw. nach dem Unterricht außerhalb des Schulgebäudes benützt werden. Die rechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Insbesondere darf niemand ohne sein Wissen und Einverständnis gefilmt oder fotografiert werden.
  1. Der Konsum jeglicher Suchtmittel ist auf dem Schulgelände und bei Schul- sowie außerunterrichtlichen Veranstaltungen verboten. Hierzu gehören auch sogenannte Energy-Drinks.
  1. Das Essen, Trinken und Kaugummikauen während des Unterrichts ist verboten. Ausnahmen bei Klassenarbeiten sind nur nach Absprache mit dem Lehrer möglich.
  1. Alle Anträge auf Befreiung vom Unterricht müssen rechtzeitig im Schulmanager gestellt werden. Über Befreiung über 2 Tagen entscheidet der Schulleiter.
  1. Krankmeldungen sind rechtzeitig (bis 7.00 Uhr) vor Unterrichtsbeginn, Beurlaubungen für Arztbesuche o.ä. so früh wie möglich über den Schulmanager einzureichen. Eine schriftliche Entschuldigung ist nicht erforderlich.
  1. Schüler mit ansteckenden Krankheiten dürfen zum Schutz der Schulgemeinschaft den Unterricht nicht besuchen. Bestimmte meldepflichtige Krankheiten sind laut §34 Infektionsschutzgesetz der Schule unverzüglich mitzuteilen! Hierzu gehören unter anderem Masern, Mumps, Windpocken, Scharlach sowie Kopfläuse.
  1. Erkrankt oder verletzt sich ein Schüler, kann nur eine Lehrkraft ihn vom Unterricht befreien. Diese veranlasst umgehend die Benachrichtigung der Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten. Der durch Schulversäumnisse fehlende Unterrichtsstoff ist so bald wie möglich nachzuarbeiten.
  1. Plakate und Veranstaltungshinweise dürfen im Schulbereich nur mit Genehmigung der Schulleitung aufgehängt werden.
  1. Gäste dürfen nur mit Genehmigung des Schulleiters im Unterricht anwesend sein oder an diesem mitwirken. Fremde Personen sprechen wir an und melden sie ggf. der Schulleitung.